Altlastenentsorgung im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie aus der Sicht der Entsorgungswirtschaft

 Dr. Ernst-Werner Hoffmann und Dr.Beatrix Haglauer-Ruppel
Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverband Nordrhein-Westfalen, Hattingen

1. Marktpotenzial

 In der Bundesrepublik Deutschland sind zurzeit über 360.000 Altablage­rungen und Altstandorte erfasst; hiervon sind ca. 100.000 Altablagerungen und ca. 260.000 Altstandorte (Abb. 1). Man geht davon aus, dass ca. 10 – 20 % dieser Flächen saniert werden müssen; dies entspricht einer Zahl von ca. 36.000 – 72.000 Flächen.

 

 Abb. 1: Statistik der Altlastverdachtsflächen in der Bundesrepublik Deutschland

Diese Zahlen verdeutlichen die Dimension eines Problems, dessen Lösung für die Entsorgungswirtschaft ein nicht unerhebliches Marktpotenzial sein dürfte.

So bewertet z.B. die internationale Unternehmensberatung Frost & Sullivan den europäischen Markt für Bodensanierung mit 1,02 Mrd. US-Dollar und erwartet für das Jahr 2005 sogar einen Anstieg auf 1,62 Mrd. Dollar. Ein gehöriges Stück dieses Kuchens dürfte auch auf Deutschland entfallen.

 

2. Entsorgungswirtschaft

Als Entsorgungsunternehmen weist das Statistische Bundesamt für das Jahr 1997 gut 5.100 privatrechtlich organisierte Unternehmen in der Branche „Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Unternehmen“ aus. Hinzu kommen knapp 2.000 Unternehmen aus der Recyclingindus­trie; d.h. für unsere Thematik sind sowohl die Betreiber von Deponien als auch von Bodenbehandlungsanlagen sowie von (Tief-) Bau- und Recycling-Unternehmen als Entsorgungsunternehmen zu berücksichtigen. Es handelt sich also um ein sehr heterogenes Gebilde mit vielen verschiedenen Sichtweisen, Anforderungen, Bedürfnissen und Wünschen.

  

3. Sanierungsmöglichkeiten

Welche Möglichkeiten bieten sich bei Altlastensanierungsmaßnahmen für die Unternehmen der Entsorgungswirtschaft?

In der Regel fallen bei den Sanierungsarbeiten verschiedene Materialien an, die entsorgt werden müssen: neben unbelastetem Boden und Bau­schutt, den wir hier nicht weiter betrachten wollen, kommen hauptsäch­lich kontaminierter Bodenaushub und Bauschutt sowie produktionsspezifische und in einigen Fällen auch produktionsunspezifische Abfälle verschiedenartiger Zusammensetzung vor, für die geeignete Entsorgungsmöglichkeiten gesucht werden müssen.

Ist vor Ort keine Umlagerung auf dem Standort und / oder Behandlung der vorgenannten Materialien möglich, bestehen grundsätzlich folgende Entsorgungsmöglichkeiten:

1.      die Beseitigung der Abfälle auf Deponien,

2.      die Verwertung der Abfälle auf Deponien,

3.      die Verwertung von Abfällen in Landschaftsbauwerken, als Material zur Wiederverfüllung in Tagebaurestlöchern etc,

4.      die Entsorgung in Bodenbehandlungsanlagen.

Welche Möglichkeit man wählt, ist grundsätzlich abhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der technischen, finanziellen und zeitlichen Machbar- und Verfügbarkeit.

Für die Verwertung von Abfällen aus der Altlastensanierung spielen noch folgende Faktoren eine Rolle, wie Abb. 2 aufzeigt.

Diese Angaben stammen aus einer Befragungsaktion im Rahmen eines vom AAV durchgeführten Forschungsvorhabens im Auftrag des UBA, auf das im späteren noch eingegangen wird, und sind normativ gewichtet worden nach der Häufigkeit der Nen­nungen.

Abb. 2: Einfluss der Absatzfaktoren auf die Verwertung

 

4. Sanierungskosten

Grundsätzlich sind die Kosten bei Sanierungsmaßnahmen der bestimmende Faktor. Dies beginnt bei der Entscheidung, ob die Sanierung durch Dekontaminationsverfahren, Sicherungsverfahren oder durch sonstige Maßnahmen erfolgt und endet letztendlich bei der Entscheidung der Entsorgungswege.

Die Kosten für die jeweiligen Entsorgungswege und ihre Entwicklung sind in Abb. 3 dargestellt:

Abb. 3: Preise für verschiedene Entsorgungswege

Zum einen wird die „Niedrigpreisentwicklung“ deutlich; zum anderen die Angleichung der Preise der verschiedenen Entsorgungswege, wobei sich die Frage stellt: Ist der Tiefpunkt schon erreicht und wann werden die Preise wieder ansteigen?

 

5. Die Situation in Nordrhein-Westfalen

Da bundeseinheitliche Zahlen nicht in geeigneter Aufschlüsselung vorliegen, betrachten wir im folgenden das Bundesland Nordrhein-Westfalen eingehender (Abb. 4).

In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit, d.h. mit Stand vom 31.12.1998, über 35.000 Altlastverdachtsflächen bzw. Altlasten erfasst. Bei ca. 8.300 Flächen wurden bereits oder werden zurzeit Gefährdungsabschätzungen, bei ca. 1.480 Flächen wurden oder werden Sanierungsuntersuchungen durchgeführt. 2.163 Sanierungsmaßnahmen werden oder wurden durchgeführt.

Abb. 5 gibt einen Überblick über die Anteile der eingesetzten Sanierungsverfahren an der Gesamtzahl der Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen.

Wie deutlich zu erkennen ist, nehmen die Umlagerungen mit über 50 % den höch­sten Anteil ein. Hierunter sind sowohl die Deponierung kontaminierten Materials auf dem Gelände selbst als sogenanntes „Landschaftsbauwerk“ als auch die Entsorgung des Materials auf Deponien zu subsumieren. Unter Entsorgung ist sowohl die Besei­tigung als auch die Verwertung auf einer Deponie zu verstehen; in dieser Statistik werden die entsprechenden Zahlen zusammengefasst.

Abb. 4:    Stand der Altlastenbearbeitung in Nordrhein-Westfalen (Stand: 31.12.1998)

Abb. 5:    Stand der Altlastensanierung in NRW – Anteile der eingesetzten Sanie­rungsverfahren an der Gesamtzahl der Maßnahmen (Stand: 31.12.1998)

Nur in ca. 5,5 % der eingesetzten Verfahren wurden kontaminierte Materialien Bodenbehandlungsanlagen zugeführt. Dies ist eine relativ geringer Anteil und demonstriert die Situation der Bodenbehandlungsanlagen.

Betrachten wir für den Zeitraum 1998 die absoluten Mengen, die in Nordrhein-West­falen entsorgt wurden. Grundlage hierfür ist der Entsorgungsbericht 1998, der vom MUNLV und dem Landesumweltamt des Landes Nordhrein-Westfalen herausgege­ben wird.

Ausschlaggebend sind die beiden Abfallarten ASN 31424 „sonstige Böden mit schädlichen Verunreinigungen“ und ASN 31423 „ölverunreinigte Böden“, die mit einem Mengenanteil von 12,6 % die drittgrößte Sonderabfallgruppe bilden. 518.090 t sind in NRW aufgekommen, von denen 227.409 t einer CPB-Behandlung und 1.511 t der Verbrennung zugeführt wurden. 253.457 t dieser beiden Abfallarten wurden 1998 zur Deponie gebracht, wobei auch in dieser Statistik kein Unterschied zwischen Beseitigung und deponietechnischer Verwertung gemacht wird.

 

6. Das Problem der Verwertung von Abfällen auf Deponien

Trotzdem verdeutlichen diese Zahlen mengenmäßig ein Problem, was nicht nur für Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit Brisanz aufweist, was nicht zuletzt auch die Kleine Anfrage der FDP von Juli 2001 an die Bundesregierung zur „Deponierung verunreinigter Böden“ und die darauf erfolgte Antwort dokumentiert.

Nach dem seit dem 7.Oktober 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirt­schafts- und Abfallgesetz soll der Vermeidung sowie der ordnungs­gemäßen und schadlosen Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen Vorrang gegeben werden. Die Abfall­ablagerungsverordnung (AbfAblV) sieht vor, dass ab dem 1. Juni 2005 nicht ausrei­chend vorbehandelte Abfälle nicht mehr deponiert werden dürfen. Darüber hinaus dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden, die den Anforderungen der AbfAblV nicht entsprechen.

Dementsprechend besteht derzeit ein gesteigertes Interesse der Betreiber von Deponien, die den Anforderungen nicht mehr genügen, diese Deponien zu verfüllen.

Gemäß KrW-/AbfG ist eine stoffliche Verwertung von Abfällen auf einer Deponie dann möglich, wenn nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, unter Berück­sichtigung der im einzelnen Abfall bestehenden Verunreinigungen der Haupt­zweck der Maßnahme in der Nutzung des Abfalls und nicht in der Beseitigung des Schad­stoffpotenzials liegt und wenn diese Verwertung ordnungsgemäß und schadlos erfolgt.

Um die sogenannte „Scheinverwertung“ von Abfällen auf Deponien zu verhindern, hat das Land Nordrhein-Westfalen im Juli 2000 einen Runderlass zur Verwendung von Abfällen als Baustoff auf Deponien“ erlassen, in dem Material- und Prüfanforde­rungen aufgeführt sind, mit denen die stoffliche Verwertung von Abfällen geregelt werden soll. Inwieweit dieser Runderlass das Geschehen derzeit und zukünftig beeinflusst, muss abgewartet werden, bis gegebenenfalls belastbares Zahlenmaterial vorliegt. Das Land Bayern hat aus den gleichen Gründen die deponietechnische Verwertung von kontaminierten Material auf den LAGA Z2-Wert begrenzt.

Abb. 6: Folie Aufkommen und Verbleib der ASN 31424 und ASN 31423

 

7. Die Situation der Bodenbehandlungsanlagen

Der Entsorgungsweg „Deponie“ konkurriert mit dem Entsorgungsweg „Bodenbehand­lungsanlage“. Im Rahmen des bereits eben erwähnten F+E-Vorhabens zum Thema „Bilanzierung des Verbleibs dekontaminier­ter Böden aus der Altlastensanierung“ für das Umweltbundesamt haben wir für den Zeitraum 1993 bis 1997 u.a. eine quantitative Bestandsaufnahme durchgeführt, sowie die Marktmechanismen sowie im Rahmen einer Schwachstellenanalyse die wesentlichen Einflusskriterien und Hinderungsfaktoren aufgezeigt, denen die Bodenbehandlungsanlagen unterliegen.

Ein wesentliches Ergebnis war, dass die Anlagen mit ihren technischen Kapazitäten in Bezug zum Input im betrachteten Zeitraum nur zu ca. 60 % ausgelastet waren.

Auch hier werden die Abgrenzungsprobleme zwischen Beseitigung und Verwertung deutlich.

Abb. 7: Auslastung der Bodenbehandlungsanlagen im Zeitraum 1993 bis 1997

Die Auswertung der Abfallbegleitscheine für die häufigsten genannten, besonders überwachungsbedürftigen Abfallarten ergaben für das Jahr 1996 eine Mengen von ca. 5,5 Mio. t, die entsorgt wurde. Berücksichtigt man zu den hier erhobenen Daten die Angaben in der einschlägigen Fachliteratur, so sind im Jahr 1996 insgesamt ca. 2,2 Mio. t kontaminierte Böden und Bodenmaterialien behandelt worden. Ca. 3,3 Mio. t Material wurden somit nicht den Bodenbehandlungsanlagen zugeführt. Für dieses Material ist ein anderer Entsorgungsweg gefunden worden.

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist es nachvollziehbar, dass viele Bodenbehand­lungsanlagen Probleme haben. Aber der Markt ist im steten Wandel, der Markt rea­giert. Einige offensichtlich unrentable Anlagen wurden bisher geschlossen, andere wurden neu errichtet oder wurden von anderen Unternehmen übernommen. Viele Bodenbehandler sehen in Erwartung des Jahres 2005 „Licht am Ende des Tunnels“. Aber solange die Deponierung kostengünstiger ist als die Behandlung, was letztend­lich auch vom Schadstoffpotenzial und der Bodenbeschaffenheit abhängig ist, wird man immer auf die kostengünstigere Variante zurückgreifen, wobei zunehmend Kombinationen aus Deponierung und Behandlung, d.h. eine Kombination aus ökologisch sinnvollem und ökonomisch machbaren, Anwendung finden

 

8. Beispiele

Am Beispiel zweier aktueller Sanierungsprojekte des AAV werden die vorgenannten Zahlenverhältnisse noch einmal deutlich.

Im Rahmen einer innerstädtisch gelegenen Fläche eines ehemaligen Gaswerksstandortes wurden in einer 1. Phase die gaswerkstypischen Kernschäden durch die differenzierte Entsorgung kontaminierten Bodenmaterials saniert (Abb. 8).

Abb. 8: Projektbeispiel

Die Fläche wird zurzeit durch einen Investor aufbereitet, um ein Ein­kaufszentrum einschließlich Tiefgarage zu erstellen. Das Bodenmanage­ment zielt daraufhin, eine Trennung von unbelasteten z. T. geogenen Materials, von minderbelasteten Auffüllungsmaterialien und ggf. noch anzutreffenden mit gaswerkstypischen Kontaminatio­nen belasteten Bodenmaterials zu trennen. Durch die weiterführenden Untersuchungen zeigt sich zurzeit folgendes Bild:

 Abb. 9: Projektbeispiel

 Im weiteren Fall handelt es sich um einen ehemaligen Standort einer elektrochemi­schen Fabrik, in der in der Hauptsache aus Lederabfällen Leim hergestellt wurde. Die hierbei entstandenen Abfälle wurden in Erdkassetten verkippt, sodass im Laufe der Produktion sieben „Deponien“ mit einem Volumen bis zu 180.000 m3 Abfällen entstanden sind, die beseitigt werden müssen. Angesichts der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wird keine thermische Verwertung realisiert werden können, so­dass eine Abfallbeseitigung auf einer hierfür geeigneten und zugelassenen Deponie erfolgen muss. Auf Grund des Belas­tungspotenzials, z. B. mit CrIII ist eine Vorbehandlung auf dem Standort angedacht. Selbst unter der Berücksichtigung dieser Aufbereitung stellt sich die Beseitigung auf einer Deponie zurzeit kostenmäßig günstiger dar als eine rein thermische Entsorgung.

 

9. Schluss

Auch diese Beispiele zeigen, dass bei einer sachgerechten Altlastensanierung Ökonomie und Ökologie kein Widerspruch sein muss.

Deutlich wird aber auch, dass zurzeit eine deponietechnische Verwertung als auch die Beseitigung von kontaminierten Materialien auf Deponien kostenmäßige Vorteile bietet.

Im Rahmen von Ausschreibungen der „Altlastentsorgung“ wird aber auch die Reaktion der Entsorgungswirtschaft auf die sich stellenden Marktbedingungen deutlich, die ganzheitliche Konzepte entwickelt und als Komplettangebote – sogenannte „Rundum-Sorglos-Pakete“ für den Sanierungsträger ausgelegt und in einigen Fällen sogar pauschaliert sind.